Über uns

Die Stiftung Linerhaus ist ein freier und gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe in Stadt und Landkreis Celle, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, gute Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu schaffen. Insbesondere möchte die Stiftung Linerhaus Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Wir sehen es als Aufgabe, Eltern und Erziehungsberechtigte zu beraten, zu unterstützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien zu schaffen sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu fördern.

Unsere Angebote

Die Stiftung Linerhaus ist eine Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes und arbeitet seit über 175 Jahren in verschiedenen Feldern der sozialen Arbeit. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe hält verschiedene Angebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vor. Zu den Angeboten zählen u. a. eine Kindertagesstätte mit Kindergarten- und Krippenangebot, die Betreuung in Ganztagsschulen, Schulbegleitungen, stadtteilorientierte Jugendhilfeangebote, Tagesgruppen, flexible Erziehungshilfen sowie stationäre Angebote wie das Mutter-Kind-Wohnheim „Anna Lina“. Die Eingliederungshilfe hält Angebote in der heilpädagogischen Hausfrühförderung und in Form eines Wohnheimes für Multiple-Sklerose-Erkrankte vor. Zugleich ist unser Haus eine Tagungsstätte für Bildungsveranstaltungen im Sozialpädagogischen Bereich. Die Stiftung erfüllt den christlichen Auftrag, indem sie Menschen in offenen und verdeckten Notsituationen zur Seite steht und hilft.

Die Stiftung Linerhaus beschäftigt inzwischen rund 440 Mitarbeitende.

Sozialraumorientierung

Kern unserer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist die sozialräumliche Ausrichtung unserer integrierten Erziehungshilfen. Basierend auf den Erfahrungen aus dem Bundesmodellprojekt INTEGRA der IGfH, an dem die Stiftung Linerhaus von 1998 bis 2003 aktiv mitwirkte, hat sich die Stiftung in ihren Angeboten vielfältig entwickelt.

Die Stadt Celle hatte im Rahmen des Modellprojektes die niedrigschwelligen, ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen seit 2001 budgetiert und an die vier in Celle tätigen freien Träger der Jugendhilfe übertragen. Auch nach der Abgabe der städtischen Jugendhilfe an den Landkreis Celle 2018 besteht dieses Konstrukt unter etwas veränderter Struktur weiter. Die Hilfeleistungen innerhalb der Stadt Celle erfolgen weiterhin sozialräumlich in sechs Sozialräumen (10.000 bis 15.000 Einwohner), die sich an den Ortsteilgrenzen orientieren.

Zielsetzung ist die Förderung einer

  • adressatenorientierten
  • flexiblen
  • sozialräumlich gestalteten und
  • ressourcenorientierten

Jugendhilfe.

Für jeden Sozialraum sind mindestens zwei ASD-Fachkräfte örtlich und sachlich zuständig.

Das Sozialraumbudget

Die freien Träger der Jugendhilfe in Celle haben sich in einer Trägerkooperation auf vertraglicher Grundlage zusammengeschlossen und so eine Form gewählt, die ihnen weitgehende Eigenständigkeit garantiert.

Im Budget befindet sich ein Anteil von 25 bis 30 Prozent für fallunspezifische und fallübergreifende Hilfen. Diese Leistungen werden überwiegend durch Stadtteilprojekte angeboten und umfassen gruppenpädagogische Angebote für Kinder / Jugendliche und Familien mit HzE-Anspruch aber auch im Vorfeld erzieherischer Hilfen, sowie gemeinwesenorientierte und infrastrukturelle Leistungen (Stadtteil-AGs, Stadtteilrunden, befristete Bewohnerprojekte etc. im Sinne von § 1 Abs. 4 Ziff. 3 SGB VIII).

Die in Celle gewählte Budgetform ist im Bezug auf die Mittelverteilung trägerorientiert, d. h. die freien Träger der Jugendhilfe verwalten den ihnen von Stadt und Landkreis zur Verfügung gestellten Budgetanteil weitestgehend selbstständig im Rahmen der Festlegungen (Verträge, Vertragszusätze, Leitsätze, Absprachen der Planungs- und Steuerungsgruppe) und Vereinbarungen der weiteren Gremien. Das Celler Budgetmodell unterscheidet sich damit von anderen Budgetierungsformen, die die Budgetverantwortung allein beim öffentlichen Träger bestehen lassen. Die Budgetform ist Bestandteil eines kooperativen Modells, das weitgehend auf Kooperation und nicht auf marktwirtschaftlich konkurrierende Rahmenbedingungen setzt. Kooperativ ist das Budgetmodell auch deshalb, weil jeweils mindestens zwei Träger im Sozialraum offiziell kooperieren und so die Monopolstellung nur eines Trägers in einem Sozialbezirk verhindert wird. Das Wunsch- und Wahlrecht ist somit gewährleistet, zumal auch nicht im Sozialraum und nicht im Budget verankerte Träger Einzelfallhilfen durchführen können.

Zwei Drittel der Leistungen der 6 Stadtteilprojekte werden pauschal als fallspezifische Leistungen über das Kreisjugendamt budgetiert und abgerechnet, ein Drittel über die Stadt Celle. Auch der Löwenanteil am Budget, die fallspezifischen Hilfen nach §§ 27.2, 29-32 und 41, werden seit 2018 über den Landkreis im Sozialraumbudget zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit Regeleinrichtungen hatte sich bis 2015 vorrangig auf das System Schule fokussiert. Mit Beginn eines neuen Modellprojektes HzE und Kita erfolgte dann erstmals eine strukturierte, stadtteilorientierte Kooperation mit dem Regelsystem Kita.

Modellprojekt „Hilfen zur Erziehung und Kindertagesstätte“ (HzE und Kita)

Ausgangspunkt des Projekts war die Existenz des Arbeitskreises „HzE und Kita“ innerhalb der Fachgruppe „Integrierte Erziehungshilfen“ der IGfH, der sich des längeren mit Fragen der Kooperation zwischen „HzE und Kita“ befasst hatte. In der Nachfolge des INTEGRA-Projekts der IGfH geht es darum, durch mehr Integration, Flexibilität und Sozialraumbezug die Leistungsfähigkeit der Regeleinrichtungen – hier KITA – im Bezug auf  „als schwierig wahrgenommene“ Kinder zu erhöhen und damit auch Ausgrenzungsmechanismen gegenzusteuern und zur Fallvermeidung von Hilfen zur Erziehung aber auch zur Inklusion beizutragen.

Gemeinnützigkeit

Die Stiftung Linerhaus ist  als gemeinnützige Stiftung von der Umsatzsteuer befreit, weil sie gemäß Finanzamt Celle eine Körperschaft im Sinn des § 44a Abs. 4 + 7 EStG ist. Die Beiträge zur Kindertagesstätte sind gem. § 4 Nr. 25 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Spenden

Gerne können Sie Spenden für unsere Arbeit zielgerichtet an die verschiedenen Projekte richten. Bitte vermerken Sie dies auf Ihrer Überweisung.

Unser Spendenkonto: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg,  IBAN: DE18 2695 1311 0000 0225 58 BIC: NOLADE21GFW

Spenden sind steuerlich absetzbar.

Anerkannter Träger der Jugendhilfe

Die Stiftung Linerhaus ist Mitglied im Diakonischen Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und wurde vom Jugendhilfeausschuss Celle als freier Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.

Kontakt:

Thomas Röttger
Stiftungsleitung
Tel.: 05141  804-100
kontakt@stiftung-linerhaus.de

Jan-Willem Heitkamp
Verwaltungsleitung /
stellvertretende Stiftungsleitung
Tel.: 05141  804-103
Mobil: 0170  7972738
heitkamp@stiftung-linerhaus.de

Partner und Förderer

Gefördert durch das Familienministerium Land Niedersachsen
Aktion Mensch
Diakonie in Niedersachsen
Diakonie in Niedersachsen