Schulbegleitung der Stiftung Linerhaus
Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche im Schulalter, die aufgrund ärztlicher Diagnosen Einschränkungen haben aus den Bereichen:
- geistige und seelische Beeinträchtigungen, wie z.B. Autismus-Spektrum-Störung,
- ADHS / Sozial Emotionale Beeinträchtigungen,
- Bindungsstörungen und ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten
sowie Diagnosen aus den Bereichen der:
- Körperbehinderungen, einschließlich Schwerst- und Mehrfachbehinderungen,
- Syndrome verschiedenster Ausprägung z.B. Trisomie 21, FASD.
Voraussetzung für unser Unterstützungsangebot ist die Kostenzusage eines öffentlichen Trägers der Eingliederungshilfe.
Für Schülerinnen und Schüler bei denen ein Förderbedarf in den Schwerpunkten
- Körperliche und Motorische Entwicklung
- Hören
- Sehen
- Emotionale und Soziale Entwicklung
besteht, wurde der Mobile Dienst eingerichtet. Er soll gewährleisten, dass Schülerinnen und Schüler mit einem Förderbedarf in den beschriebenen Bereichen die notwendigen Hilfen erhalten und damit die wohnortnahe Schule besuchen.
Bitte wenden Sie sich für eine Beratung und Antragstellung an das zuständige Jugendamt oder Sozialamt.
Unsere Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder und Jugendliche beim Schulbesuch darin:
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- in gleichberechtigter Weise am Lern- und Reifeprozess in der Schule teilhaben zu können
- ihre (vielleicht unentdeckten) Potentiale zur Entfaltung zu bringen
- eine möglichst große Verselbständigung im schulischen und im sozialen Kontext zu erlangen.
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Dies erreichen die Schulbegleiter*innen, indem sie
den begleiteten Kindern und Jugendlichen:
- räumliche und zeitliche Strukturierungs- und Orientierungshilfe geben
- helfen, Aufmerksamkeit und Konzentration zu lenken
- beim Erwerb sozialer Kompetenzen helfen
- bei ihrer Mobilität zur Seite stehen
- Hilfen bei Kommunikation und Interaktion anbieten
- bei der Verwendung von Hilfsmitteln assistieren
- helfen, Bedürfnisse und Entwicklungschancen zu erkennen und transparent zu machen
- bei alltagspraktischen Handlungen assistieren
- gegebenenfalls Auszeiten ermöglichen
- mit Belohnungssystemen Orientierung geben
- Hilfestellung zum selbstständigen Arbeiten geben
- beim Erlernen von Regeln und Routinen helfen
- medizinisch-pflegerische Unterstützung bieten
bei Lehrer*innen und Mitschüler*innen:
- aufklären und beraten
- Berührungsängste abbauen
- Verständnis wecken
- im Falle von Missverständnissen und Konflikten vermitteln
Um diesen vielfältigen Rollen gerecht zu werden:
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- tauschen sie sich stets mit Eltern und Lehrkräften aus
- erhalten sie regelmäßig kollegiale Fachberatung und Supervision
- nehmen sie laufend an Fortbildungen teil
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Ihre Ansprechpartner*innen:
Christiane Heins
Abteilungsleitung
Zuständig für Eingliederungshilfe
gem. § 99 SGB IX
Tel.: 05141 804-111
Mobil: 0160 90676830
heins@stiftung-linerhaus.de
Nikolaus M. Ziegler
Teamleitung
Zuständig für Eingliederungshilfe
gem. § 99 SGB IX
Tel.: 05141 804-114
Mobil: 0171 1575928
ziegler@stiftung-linerhaus.de
Jan Meindermann
Abteilungsleitung
Zuständig für Eingliederungshilfe
gem. § 35a SGB VIII
Tel.: 05141 804-123
Mobil: 0170 7619160
meindermann@stiftung-linerhaus.de
Saskia Neumann
Teamleitung
Zuständig für Eingliederungshilfe
gem. § 35a SGB VIII
Tel.: 05141 804-119
Mobil: 0160 91600698
neumann@stiftung-linerhaus.de