Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Leistung der Jugendhilfe. Eltern, die sich für das Angebot interessieren, setzen sich bitte mit dem Kreisjugendamt Celle in Verbindung. Dort erfolgt eine umfassende Beratung.

Es handelt sich bei der Erziehungsbeistandschaft um ein Unterstützungsangebot gem. §§ 30 und 41 des SGB VIII. Sie erfolgt auf Antrag der Familie im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII.

Die Stiftung Linerhaus ist für diese Hilfe mit Büros an den Standorten Altencelle und Hermannsburg vertreten.

Die Erziehungsbeistandschaft unterstützt und begleitet Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und der Alltagsbewältigung bis hin zur Verselbstständigung. Dies erfolgt möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie. Sie ist eine in der Regel längerfristig angelegte, vorrangig am Kind oder jungen  Menschen orientierte Maßnahme. Hierbei werden sozialpädagogische Konzepte mit konkreten lebens-, schul- und alltagspraktischen Angeboten kombiniert. Ziele und Inhalte werden mit den Beteiligten zusammen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens erarbeitet.

Unter diesen Prämissen arbeitet Erziehungsbeistand:

  • Auftragsorientierung,
  • Freiwilligkeit,
  • Ressourcenorientierung,
  • Neutralität,
  • Hilfe zur Selbsthilfe,
  • Schweigepflicht.

Die Erziehungsbeistandschaft leistet pädagogische und praktische Unterstützung, um eine Verbesserung der individuellen Situation im Sinne des Klienten zu erreichen. Hierzu steht die persönliche, familiäre, schulische und Peer-Group-Sozialisation der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund.

Zentrale Aufgabe ist in der Regel die Erarbeitung einer mittelfristigen Perspektive zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation.

Das leistet Erziehungsbeistand:

  • Erziehungsbeistandschaft kann niederschwellig oder hochintensiv sein.
  • Sie kann Krisenbewältigung oder Kontrollaufträge beinhalten.
  • Sie ist eine aufsuchende Hilfe und findet überwiegend an den Lebensorten der Kinder und Jugendlichen statt.
  • Sie orientiert sich am Lebensalltag und der Lebenspraxis des Kindes, des Jugendlichen bzw. der Familien (Schule, Peer-Group).
  • Sie wendet sich im Schwerpunkt an die Kinder / die Jugendlichen und schließt eine sozialraumorientierte Vorgehensweise mit ein (aufsuchende / einbindende Angebote im Einzel- oder Gruppensetting).
  • Sie erfolgt in der Regel über einen längeren Zeitraum.
  • Bei Bedarf  kann Erziehungsbeistandschaft auch als Kurzzeiteinsatz erfolgen (Clearing, Kontroll- und Schutzauftrag).
  • Sie kann auch als Tandem-Einsatz erfolgen, um im Einzelfall fachspezifisch, lebensalterrelevant oder geschlechtsspezifisch agieren zu können.
  • Sie wird von allen Beteiligten zusammen beendet.

Die Fallvermittlung der ambulante Jugendhilfe erfolgt über Herrn Bloßfeldt.

Kontakt:

Kerstin Ahlborn
Teamleitung Büro Altencelle
Alte Dorfstr. 1
29227 Celle
Mobil: 0160 90639699
ahlborn@stiftung-linerhaus.de

 

Bernd Bloßfeldt
Teamleitung Büro Hermannsburg
Lotharstr. 49 a
29320 Hermannsburg
Mobil: 0175 9381396
blossfeldt@stiftung-linerhaus.de

Stefan Fleischer
Abteilungsleitung
Tel:05141 402376-3
Mobil: 0175 2614141
fleischer@stiftung-linerhaus.de

Partner und Förderer

Gefördert durch das Familienministerium Land Niedersachsen
Aktion Mensch
Diakonie in Niedersachsen
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